[en] Die Feststellung der Selektivität einer Maßnahme steht typischerweise im Zentrum einer Prüfung im Lichte beihilferechtlicher Vorgaben. Zumal bei steuerlichen Regelungen liegt darin auch die fundamentale Schwierigkeit, ein Referenzsystem „normaler Besteuerung“ zu definieren, an deren Maßstab ihr Ausnahmecharakter bestimmt werden kann. In seiner jüngsten Rechtsprechung scheint der EuGH mit einem revolutionären Ansatz zu reagieren, indem er der Qualifikation bestimmter Steuersysteme als „intrinsisch selektiv“ durch die Kommission zustimmt, wodurch der Bezug zu einem Referenzsystem „normaler Besteuerung“ scheinbar redundant wird. Dies wirft die Frage auf, ob die Mitgliedstaaten ihre bisher unangetastete Freiheit, die Grundstruktur ihrer Steuersysteme ungeachtet beihilferechtlicher Überlegungen zu gestalten, bereits verloren haben, und wo gegebenenfalls die Grenzen dieser Freiheit zu ziehen sind. Dieser Beitrag versucht, ausgehend vom jüngst ergangenen Gibraltar-Urteil des EuGH eine Antwort auf diese Frage zu geben.
Disciplines :
Tax law European & international law
Author, co-author :
HASLEHNER, Werner ; University of Luxembourg > Faculty of Law, Economics and Finance (FDEF) > Law Research Unit
External co-authors :
no
Language :
English
Title :
Materielle Selektivität von Steuerbeihilfen im Lichte des Gibraltar-Urteils des EuGH
Alternative titles :
[en] Material Selectivity of Tax Aid after the ECJ's Gibraltar-judgment