[de] Im Jahr 2008 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Die Konvention verbietet Sonderschulen nicht explizit. Aber das systematische Aussondern von Schülern mit Behinderungen aus dem Regelschulsystem, wie es in Deutschland praktiziert wird, verstößt gegen die Konvention. Die vermeintlichen Vorteile der Sonderbeschulung werden zudem durch Akteure aus Wissenschaft, Politik und Praxis sowie internationalen Organisationen seit Jahrzehnten in Frage gestellt. Der Auslesegedanke ist gesellschaftlich verwurzelt. Ein Kernkonflikt deutscher Schulpolitik. Was Schleswig-Holstein richtig macht. In Deutschland gibt es längst erfolgreiche Modelle für inklusiven Unterricht, die in den letzten 30 Jahren entwickelt, erprobt und wissenschaftlich evaluiert worden sind. Die flächendeckende Umsetzung der Behindertenrechtskonvention darf indes nicht Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Auch der Bund ist gefragt: Da Inklusion vorübergehend Mehrkosten verursacht und diese für die Länder gerade in Zeiten der Schuldenbremse ein massives Reformhindernis sind, dürfte ein finanzielles Engagement des Bundes – ähnlich dem Ganztagsschulprogramm – die inklusive Schulentwicklung beflügeln. Das aber setzt voraus, dass auch im Schulbereich wieder Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern gefunden werden.
Research center :
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Disciplines :
Sociology & social sciences
Author, co-author :
Edelstein, Benjamin; Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Blanck, Jonna M.; Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
POWELL, Justin J W ; University of Luxembourg > Faculty of Language and Literature, Humanities, Arts and Education (FLSHASE) > Education, Culture, Cognition and Society (ECCS)