Abstract :
[en] Die EU-Mitgliedsstaaten sind gemäß den Richtlinien 2002/91/EG und 2010/31/EU
verpflichtet, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden abhängig von ihrer Art der Nutzung
zu ermitteln und in einem Energiepass zu belegen. Die Ausgestaltung der Details des
Berechnungsverfahrens und der Grenzwerte obliegt den Mitgliedsstaaten, denen man damit
einen nationalen Entscheidungsspielraum zugesteht.
Für 14 bestehende einfache kleinere Bürogebäude ohne Lüftung und Klimatisierung wurden
die Berechnungen der Gesamtenergieeffizienz nach den jeweiligen Berechnungsmethoden
durchgeführt und mit dem gemessenen realen Verbrauch verglichen. Die Abweichungen
zwischen der berechneten Endenergie und dem tatsächlichen Verbrauch betragen zwar bis
über 100% beim einzelnen Objekt, aber nur ca. + 28 % im Mittel bei der Heizenergie und nur
wenige Prozent beim Strom, allerdings unter Annahme eines geschätzten Stromverbrauchs
für die Büroausstattung. Die Abweichungen bei der Heizenergie und beim Strom können als
gut bezeichnet werden.
Title :
Ein Vergleich der nationalen Berechnungsvorschriften zur Gesamtenergieeffizienz und deren Realverbrauch anhand von 14 Bürogebäuden in Luxemburg, Deutschland, Belgien, der Schweiz und in Frankreich
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