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Cole, Mark David UL; Klass, Nadine

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2022), 86(1), 3-5

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Cole, Mark David UL

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2022), 86(2021), 209-211

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Cole, Mark David UL

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2021), 85(2021), 3-5

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See detailDie Beteiligung privater Rundfunkveranstalter an einer staatlich veranlassten Finanzierung - Eine Untersuchung möglicher Unterstützungsmaßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen Rundfunkverfassungs- und EU-Beihilfenrecht
Cole, Mark David UL

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2021), 84(2),

Die Corona-Pandemie hat wie in einem Brennglas zweierlei für den Mediensektor gezeigt: einerseits die Wichtigkeit der Medien für die Information der Bürger (was an deutlich gestiegenen Nutzungszahlen von ... [more ▼]

Die Corona-Pandemie hat wie in einem Brennglas zweierlei für den Mediensektor gezeigt: einerseits die Wichtigkeit der Medien für die Information der Bürger (was an deutlich gestiegenen Nutzungszahlen von Qualitätsmedien ablesbar ist) und andererseits, bedingt durch die erheblichen wirtschaftlichen Folgen etwa wegen ausbleibender Werbeeinnahmen, die Schwierigkeiten für bestimmte Inhalteanbieter eine nachhaltige finanzielle Stabilität aufzuweisen. Als Konsequenz wurden verschiedene Instrumentarien auf mitgliedstaatlicher und EU-Ebene eingeführt, um die negativen Folgen abzumildern. Solche Formen von Unterstützungsleistungen werden im Beitrag daraufhin untersucht, ob sie grundsätzlich mit rundfunkverfassungsrechtlichen Bedingungen in Deutschland sowie dem einschlägigen EU-Beihilfenrecht vereinbar sind. Der Beitrag basiert auf einem Gutachten, in dem die Autoren lange vor der Pandemie umfassend untersucht haben und zu einem bejahenden Ergebnis kommen, ob private Rundfunkveranstalter an einer staatlich veranlassten Finanzierung teilhaben könnten und wie bei der Einführung eines solchen Instrumentariums, das rundfunkverfassungsrechtlich möglich, aber de lege lata nach aktuellem Medienstaatsvertrag als Regelmaßnahme nicht durchführbar wäre, die Rahmenbedingungen auszugestalten wären. Neben der ausführlichen Anwendung der relevanten Urteile des Bundesverfassungsgerichts auf eine solche Konstellation, enthält der Beitrag aus akutellem Anlass auch eine kurze Darstellung der ersten medienbezogenen Beihilfeentscheidung der Kommission für ein Förderprogramm, das von Dänemark ausdrücklich zur Abwendung von Nachteilen eingeführt wurde, die der dortige Mediensektor als Resultat staatlicher Vorsorgemaßnahme erlitten hat. [less ▲]

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Cole, Mark David UL

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2021), 84(2020), 355-357

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See detailDie Beteiligung privater Rundfunkveranstalter an einer staatlich veranlassten Finanzierung - Eine Untersuchung m glicher Unterstützungsma nahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen Rundfunkverfassungs- und EU-Beihilfenrecht
Cole, Mark David UL

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2021), 84(2020), 495-528

Die Corona-Pandemie hat wie in einem Brennglas zweierlei für den Mediensektor gezeigt: einerseits die Wichtigkeit der Medien für die Information der Bürger (was an deutlich gestiegenen Nutzungszahlen ... [more ▼]

Die Corona-Pandemie hat wie in einem Brennglas zweierlei für den Mediensektor gezeigt: einerseits die Wichtigkeit der Medien für die Information der Bürger (was an deutlich gestiegenen Nutzungszahlen von Qualit tsmedien ablesbar ist) und andererseits, bedingt durch die erheblichen wirtschaftlichen Folgen etwa wegen ausbleibender Werbeeinnahmen, die Schwierigkeiten für bestimmte Inhalteanbieter eine nachhaltige finanzielle Stabilit t aufzuweisen. Als Konsequenz wurden verschiedene Instrumentarien auf mitgliedstaatlicher und EU-Ebene eingeführt, um die negativen Folgen abzumildern. Solche Formen von Unterstützungsleistungen werden im Beitrag daraufhin untersucht, ob sie grunds tzlich mit rundfunkverfassungsrechtlichen Bedingungen in Deutschland sowie dem einschl gigen EUBeihilfenrecht vereinbar sind. Der Beitrag basiert auf einem Gutachten, in dem die Autoren zu dem Ergebnis kommen, dass private Rundfunkveranstalter an einer staatlich veranlassten Finanzierung teilhaben k nnten. Dabei haben sie auch untersucht, wie bei der Einführung eines solchen Instrumentariums, das rundfunkverfassungsrechtlich m glich, aber de lege lata nach aktuellem Medienstaatsvertrag als Regelma nahme nicht durchführbar w re, die Rahmenbedingungen auszugestalten w ren. Neben der ausführlichen Anwendung der relevanten Urteile des Bundesverfassungsgerichts auf eine solche Konstellation enth lt der Beitrag aus akutellem Anlass auch eine kurze Darstellung der ersten medienbezogenen Beihilfeentscheidung der Kommission für ein F rderprogramm, das von D nemark ausdrücklich zur Abwendung von Nachteilen eingeführt wurde, die der dortige Mediensektor als Resultat staatlicher Vorsorgema nahme erlitten hat. [less ▲]

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See detail“Deep fakes”: disentangling terms in the proposed EU Artificial Intelligence Act
Fernandez, Angelica UL

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2021), (2), 392-433

Since 2018, deep fakes technology has been one of the areas in which artificial intelligence has evolved dramatically and thus, deep fakes are primarily seen by governments as an emerging threat. In ... [more ▼]

Since 2018, deep fakes technology has been one of the areas in which artificial intelligence has evolved dramatically and thus, deep fakes are primarily seen by governments as an emerging threat. In particular, regulators are increasingly concerned by the developments and applications of this technology in two main areas: image-based sexual abuse and disinformation. Despite its increasing popularity, there are challenges in defining what deep fakes are and what ought to be regulated when it comes to deep fake phenomena. The following article aims to analyze the EU-level regulatory approach to deep fakes in relation to AI regulation. This choice is motivated by the inclusion of deep fakes in the proposed EU Artificial Intelligence Act and the nature of the provisions that apply to deep fake technology within the Act. The first part will analyze the issues and challenges of adopting a legal definition for deep fakes to highlight consensus and differences among scholars and industry players. Getting the scope of the definition right is essential to address appropriately the distinct harm profile stemming from deep fake technology, specifically in relation to image-based sexual abuse and disinformation. A survey of different views shows a consensus over two elements that define deep fakes: the use of AI-based technology and the intent of the creator. However, there are practical challenges to this seemingly consensual definition, particularly when it comes to drawing boundaries between deep fakes and lower AV manipulation (i.e.: cheap fakes) and to co-opting the term to discredit audiovisual content, and casting doubts on the veracity of AV content presented as evidence. The second part focuses on the transparency requirements for deep fakes under the proposed EU Artificial Intelligence Act proposal. This obligation will be examined in light of disclosure and labelling obligations already tested in disinformation strategies, particularly in the implementation of the EU Code of Practice on Disinformation 2018, which will likely include deep fakes in its new iteration to be published in spring 2022. Among the main lessons from the application of the Code of Practice on Disinformation, it is clear that labels alone are not an effective measure to counter disinformation or deter its creation and dissemination. Moreover, if users are to rely on labels to weigh whether they are interacting with manipulated media, more research is needed into effective design since newer forms of enhancing transparency are available but not necessarily implemented by companies. This is particularly relevant in the context of the proposed Artificial Intelligence Act, since scholars have serious concerns of its enforcement architecture. Finally, the third part of this article illustrates a brief comparative approach between the United States and the United Kingdom regulatory responses to deep fakes to assess further the current EU response to this phenomenon. In contrast to the EU response, which so far is based on minimal transparency requirements, other jurisdictions' trend has been primarily to criminalize the malicious use of deep fakes which is often assimilated to revenge pornography even though these are two different phenomena. For all of these reasons, deep fakes are at the intersection of different possible regulatory frameworks providing an interesting case to explore the regulatory challenges of AI in the context of the European Union. [less ▲]

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Cole, Mark David UL

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2020), 84(1), 3-6

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Peer Reviewed
See detailDas Zielpublikum „Öffentlichkeit“ als Anknüpfungspunkt für (Medien-) Regulierung
Cole, Mark David UL

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2019), 82(2018), 436-458

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See detailFilmförderung und Europarecht – ein Überblick
Cole, Mark David UL

in UFITA - Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft (2019), 83(2), 520-535

Bei der Betrachtung des Rechtsrahmens innerhalb dessen Filmfördersysteme in Europa ausgestaltet werden können, ist auch der Blick ins EU-Recht notwendig. Zwar spielt wegen der kulturellen Komponente bei ... [more ▼]

Bei der Betrachtung des Rechtsrahmens innerhalb dessen Filmfördersysteme in Europa ausgestaltet werden können, ist auch der Blick ins EU-Recht notwendig. Zwar spielt wegen der kulturellen Komponente bei der Filmförderung innerhalb der EU im Wesentlichen die mitgliedstaatliche Regulierungskompetenz eine Rolle, jedoch gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte im EU-Recht, die teilweise sehr intensive Vorgaben machen, die von den Mitgliedstaaten zu beachten sind und damit deren Kompetenz und Gestaltungsspielraum begrenzen. Der Beitrag, der auf einem Vortrag beim UFITA-Symposium „Aktuelle Rechtsfragen der deutschen und europäischen Filmförderung“ am 28.6.2019 am Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) in München basiert, gibt einen Überblick zu diesen Rahmenbedingungen. Der Beitrag gibt zunächst einen ersten Überblick zu den unterschiedlichen Regelungen, die relevant sind. Anschließend werden Teilbereiche etwas genauer dargestellt. Die Bedeutung der Grundrechte und Grundfreiheiten, die einerseits die Rechtsposition der Filmemacher und -produzenten stärkt und vor staatlichen Eingriffen schützen, andererseits einen unverfälschten Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ermöglichen sollen, ist auf einer ersten Ebene besonders hoch. Daneben sind aber weitere primärrechtliche Aspekte wie insbesondere die Strukturprinzipien und die Aufteilung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten relevant, um zu verstehen, warum es auch auf EU-Ebene eigene Filmförderung geben kann. Im Fokus der Darstellung steht seiner Bedeutung entsprechend das EU-Wettbewerbsrecht und hier insbesondere das Beihilfenrecht, das die mitgliedstaatlichen Möglichkeiten bei der Förderung von Filmvorhaben klar umreißt. Dies gilt vor allem, weil die Kommission in ihrer Prüfungspraxis Leitlinien entwickelt hat, die in der so genannten „Kinomitteilung“ festgehalten sind und an denen sich die Mitgliedstaaten zu orientieren haben. Nach der Präsentation dieser Kommissionsmitteilung wird noch kurz auf die Rechtsprechung des Gerichts der EU zum deutschen Filmförderungsgesetz eingegangen. Vor dem abschließenden Fazit werden Bezüge im sonstigen EU-Sekundärrecht, wie insbesondere in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in der jüngst novellierten Fassung, die auch für die Förderung europäischer Filmwerke eine wichtige Weiterentwicklung darstellte, aufgezeigt. Der Beitrag kann dabei nur einen groben Überblick zeichnen, soll aber durch den Gesamtblick verdeutlichen, warum das EU-Recht von so erheblicher Bedeutung auch bei der Filmförderung ist. [less ▲]

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